Die Grünen haben das gesetzgeberische Vorgehen des Bundesjustizministeriums zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet kritisiert. Hintergrund sind Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG).
Dafür hat das Ministerium den Entwurf für eine NetzDG-Neufassung am Mittwoch in die regierungsinterne Ressortabstimmung gegeben. Zudem ist ein zweiter Gesetzentwurf „zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ im Umlauf, der ebenfalls Änderungen am NetzDG beinhaltet, etwa eine Meldepflicht für soziale Netzwerke.
Die Grünen-Politikerin Renate Künast zeigte sich wenig überzeugt davon, dass nun mit zwei verschiedenen, parallel laufenden Gesetzesverfahren „Hand an das NetzDG gelegt“ werde. „Es besteht die Gefahr, dass das Chaos, das schon bei der Schaffung des NetzDG 2017 angerichtet wurde, nur noch schlimmer wird“, sagte Künast dem Handelsblatt. „Das Vorgehen der Justizministerin ist kurios.“ Zwar greife des Ministerium mit seinem Reformvorschlag zum NetzDG „zahlreiche“ Vorschläge der Grünen zur Nutzerfreundlichkeit auf. „Eine Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten findet immer noch nicht statt. Das ist ein Armutszeugnis.“ Zudem bleibe Ministerin Christine Lambrecht (SPD) die von ihr selbst geforderte Evaluierung des NetzDG immer noch schuldig.
Auch die Grünen-Netzpolitikerin Tabea Rößner betonte die Notwendigkeit einer Evaluation. „Praxiserfahrung ist nicht gleichbedeutend mit einer wissenschaftlichen Evaluation“, sagte Rößner dem Handelsblatt. Es sei schon bezeichnend, dass eine solche Untersuchung und Bewertung wohl erst nach der Überarbeitung des Gesetzes komme. Andererseits sei die Einsicht der Bundesregierung zu begrüßen, das NetzDG „gemäß unseren schon lange gestellten Forderungen“ zu ändern. Konkret nannte Rößner die einfacheren Meldewege, die Überarbeitung der Transparenzberichtspflichten für Online-Plattformen sowie das angekündigte Put-Back-Verfahren. Danach müssten Netzwerkbetreiber sicherstellen, dass unrechtmäßig gelöschte Inhalte wieder eingestellt werden können.